De-Minimis Förderprogramm

De-Minimis Termine

Die Termine der De-Minimis Förderperiode



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Förderprogramm De-Minimis

De-Minimis Termine 2024

Wie immer stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Termine für die De-Minimis Förderperiode zusammen.

Achtung: Das EU-Beihilferecht wurde geändert, die De-Minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 lief zum 31.12.2023 aus. Übergangsweise kann diese noch sechs Monate nach deren Auslaufen angewendet werden. Um die De-Minimis 2024 Antragstellung nicht weiter zu verzögern, hat das Verkehrsministerium genau das getan. Damit gelten die folgenden Termine:

Stichtag Haltereigenschaft: 1. Dezember 2023

Antragsstart: 5. Februar 2024

Letztmöglicher Termin für Antragstellung: 31. Mai 2024

(alle Angaben ohne Gewähr)


De-Minimis Förderprogramm

De-Minimis Termine 2023

Stichtag Haltereigenschaft: 1.12.2022

Antragsstart: 9.01.2023

Letztmöglicher Termin für Antragstellung: 02.10.2023


De-Minimis Förderprogramm

De-Minimis 2024: Termin Stichtag Haltereigenschaft

Der Termin für den Stichtag der Haltereigenschaft für die De-Minimis Fördermittelperiode 2024 ist gemäß auslaufender De-Minimis Richtlinie 2023 Donnerstag, der 1. Dezember 2023. An diesem Termin muss mindestens ein schweres Nutzfahrzeug (siehe Definition schweres Nutzfahrzeug im Förderprogramm De-Minimis) auf Ihr Unternehmen zugelassen sein. Aus der Anzahl Ihrer schweren Nutzfahrzeuge den diesem Termin berechnet sich gemäß auslaufender Richtlinie Ihr Zuschuss für De-Minimis 2024.

Da die De-Minimis Richtlinie derzeit überarbeitet wird, steht der endgültige Stichtag der Haltereigenschaft für De-Minimis 2024 noch nicht fest.


De-Minimis Förderprogramm

De-Minimis 2024: Termin Beginn Antragsfrist

De-Minimis Anträge für das Deminimis-Förderprogramm können ab dem 5. Februar 2024 gestellt werden.

Achtung: Es gilt das Windhundprinzip. Sobald die De-Minimis-Fördertöpfe aufgebraucht sind, werden keine Zuwendungsbescheide mehr erstellt, also auch kein Zuschuss mehr gewährt. Gleichzeitig führen Fehler im De-Minimis Antrag zunächst zu einer Ablehnung eines Antrags. Bis zu dieser Ablehnung eines Antrags können jedoch einige Wochen vergangen sein. Wird dann ein korrigierter De-Minimis Antrag gestellt, gilt das (viel) spätere Antragsdatum des neuen De-Minimis Antrags. Und damit das Risiko, das zu diesem Termin die De-Minimis Fördertöpfe bereits leer sind.

Nutzen Sie also am besten unseren De-Minimis-Fördermittelservice. Geben Sie dieses für Ihr Unternehmen wichtige Förderprogramm in wirklich professionelle Hände, in die Hände der Speditionsexperten: Klicken Sie hier für unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je LKW und Monat.


De-Minimis Förderprogramm

De-Minimis 2024: Termin Ende Antragsstellung

Einen De-Minimis Antrag können Sie in der Förderperiode 2024 bis zum 31. Mai 2024 stellen. Grundsätzlich ist fraglich, ob zu diesem Termin das De-Minimis-Fördermittelbudget nicht bereits oder sogar längst aufgebraucht ist.