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Förderprogramm für Lkw-Abbiegeassistenten des BAG (AAS)

In diesen Tagen, in denen sogar die Zeugen Jehovas bedachter mit dem Weltuntergang umgehen als viele Medien, bleiben die tatsächlich und kurzfristig lebensrettenden Maßnahmen neben dem Klimaschutz oft auf der Strecke: Verkehrsminister Andreas Scheuer hat die Verdoppelung des Budgets für das Förderprogramm Abbiegeassistent für LKW bekannt gegeben. Das Bundesamt für Güterverkehr in Köln hat dies bereits bestätigt. In Kürze können wieder Anträge für das Förderprogramm gestellt werden.

Als Kunde unserer De-Minimis Fördermittelservices geben Sie uns gerne einfach Bescheid, wenn wir für Sie die Fördermittel für den Abbiegeassistenten abrufen sollen.

Wie hoch die Förderung ist, welche Anforderungen an die Abbiegeassistenten zu stellen sind und warum ein Blick in den toten Winkel auch vor anderen Überraschungen schützt, lesen Sie in der heutigen Ausgabe unserer De-Minimis Depesche.

Förderprogramm Abbiegeassistenzsystem des BAG (AAS)

Ziele des Förderprogramms Abbiegeassistent (AAS)

Die Berichte über schwere Unfälle, oftmals mit Todesfolge, beim rechts Abbiegen von LKW nehmen kontinuierlich zu. 2017 starben 37 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland bei solchen Unfällen. Abbiegeassistenzsysteme oder kurz Abbiegeassistenten signalisieren dem LKW Fahrer Bewegungen und Personen beziehungsweise Gegenstände im toten Winkel seines Rückspiegels. Abbiegeassistenzsysteme, mit oder ohne Notbremsfunktion, helfen dabei aktiv diese schweren Unfälle zu vermeiden.

Voraussichtlich in wenigen Monaten wird die Ausrüstung von LKW mit Abbiegeassistenten Pflicht in der EU.

Nachrüstung mit Abbiegeassistenten und Ausrüstung von Neufahrzeugen mit Abbiegeassistenten

Das Bundesamt für Güterverkehr fördert im Rahmen des Förderprogramms umfassend und unabhängig davon, ob es sich um ein Fahrzeug im Bestand handelt oder ein neuer LKW angeschafft wird. Bei der Nachrüstung eines LKW werden sowohl die Kosten für das System bezuschusst als auch die Einbaukosten. Bei einem neuen LKW werden die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem gefördert.

Wer kann Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms Abbiegeassistent (AAS) erhalten?

Grundsätzlich zuwendungsberechtigt für das Förderprogramm Abbiegeassistent (AAS) des BAG sind

  • Eigentümer von LKW
  • Halter von LKW
  • Mieter von LKW
  • Leasingnehmer von LKW

Die LKW müssen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Welche weiteren Bedingungen diese LKW erfüllen müssen, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Bei welchen LKW wird ein Abbiegeassistent gefördert?

Im Gegensatz zum De-Minimis Fördermittelprogramm des BAG sind im Förderprogramm Abbiegeassistent (AAS) Nutzfahrzeuge bereits mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 förderfähig. (Kraftomnibusse sind ab 9 Sitzen förderfähig)

Werden alle Abbiegeassistenten gefördert?

Ein klares Nein! Um die Fahrzeuge nachhaltig und sicher mit Abbiegeassistenten auszustatten, gibt es technische Vorgaben. Diese müssen erfüllt werden. Lassen Sie deshalb von Ihrem Händler immer und rechtssicher bestätigen, daß das gewählte Abbiegeassistenzsystem die technischen Vorgaben erfüllt und somit förderfähig ist.

Wenn Sie unseren jederzeit kündbaren Deminimis-Fördermittelservice für 12,90 Euro im Monat je LKW in Anspruch nehmen, stellen wir gerne auch die Anträge für das Förderprogramm Abbiegeassistent für Sie.  Informieren Sie sich hier über unseren Fördermittelservice oder nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf indem Sie auf diese Mail antworten. Wir freuen uns auf Sie!

Wie hoch ist die Förderung im Förderprogramm Abbiegeassistent?

Der nicht rückzahlbare Zuschuss für einen Abbiegeassistenten beträgt 80% der sogenannten zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss ist dabei auf 1.500 Euro je Abbiegeassistent begrenzt.

Wie viele Fahrzeuge kann man mit einem geförderten Abbiegeassistenzsystem ausstatten lassen?

Derzeit können grundsätzlich 10 Fahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten, der gefördert wird, pro Jahr und Unternehmen ausgestattet werden.

Gibt es Fristen im Förderprogramm Abbiegeassistent zu beachen?

Die Beantragung der Fördermittel kann jederzeit – sofern Mittel freigegeben und abrufbar sind – erfolgen. Es gibt allerdings eine Frist von drei Monaten ab Zugang des Zuwendungsbescheids, in der eine Nachrüstung mit einem Abbiegeassistenten zumindest beauftragt worden beziehungsweise ein mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgerüsteter LKW zumindest bestellt sein muss. Innerhalb von dann weiteren zwei Monaten muss der Abbiegeassistent bezahlt und insbesondere technisch abgenommen worden sein.

Insofern rät das Bundesamt für Güterverkehr zu Recht erst dann einen Antrag zu stellen, wenn diese Fristen sicher eingehalten werden können.

Darüber hinaus endet Förderperiode im Förderprogramm AAS am 15. Oktober.

Wie erfolgt die technische Abnahme des Abbiegeassistenzsystems?

Der Abbiegeassistent muss abgenommen werden von

  • einem amtlich anerkannten Sachverständigen
  • einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • einem Kraftfahrzeugsachverständigen.

Können die Zuschüsse aus dem Förderprogramm Abbiegeassistent des BAG mit anderen Förderprogrammen gemischt werden?

Nein! Die Zuschüsse aus dem Förderprogramm Abbiegeassistent werden nicht gewährt, wenn der Abbiegeassistent bereits anderweitig gefördert wird – beispielsweise durch ein Förderprogramm einer Stadt oder eines Landes.

Haben die Zuschüsse aus dem Förderprogramm Abbiegeassistent des BAG (AAS) Auswirkungen auf den De-Minimis Höchstbetrag?

Innerhalb von drei Steuerjahren können Unternehmen der Transportbranche maximal 100.000 Euro De-Minimis Fördermittel abrufen. Das Förderprogramm Abbiegeassistent hat hierbei keinen Einfluss auf diesen Wert. Zuschüsse aus dem Förderprogramm wirken sich also nicht auf der Ermittlung des De-Minimis Höchstbetrags aus.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne und jederzeit an!

Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

Hunderte exemplarische Maßnahmen für die De-Minimis Förderperiode 2022, thematisch sortiert von Arbeitsschutzkleidung über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm des BAG in 2022 nutzen wollen.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

 

Und alle darüber hinausgehenden Informationen auf www.deminimis.info

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Bild von jacqueline macou auf Pixabay

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