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De-Minimis: Förderung von Arbeitskleidung

“wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren” – dieses in den letzten Wochen überstrapazierte Zitat (aus 2012) von Karl Lagerfeld bietet gerade in unserer Branche viel Fläche für Interpretationen.

Seien wir ehrlich: Logistik wird nicht dadurch besser, daß man so viel Chrom an seine Zugmaschine schraubt, daß diese bei Gegenwind kaum noch vom Fleck kommt. Aber gepflegte, schicke LKW bleiben nicht nur im Kopf. Man verbindet sie unwillkürlich mit einer qualitativ hochwertigen Leistung, mit einem engagierten und sorgfältig arbeitendem Unternehmen. Und was für die Kundenbeziehung gut ist, ist für die Gewinnung von Personal nur recht: Natürlich sind herausragende Fahrzeuge ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Wettbewerb um die besten Fahrer.

Aber, auch hier einem Zitat von Karl Lagerfeld folgend “Eine Frau ohne Stil hat auch in einem Kleid mit Stil keinen Stil”: Der LKW ist das eine, das Auftreten des Mitarbeiters (oder Inhabers), der ihn fährt, mindestens genauso wichtig. Dabei geht es nachfolgend nicht um Haute Couture auf der Autobahn, sondern um ordentliche, hochwertige und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erhöhende Arbeits- und Sicherheitskleidung. Denn diese wird über das De-Mininimis-Fördermittelprogramm des BAG mit bis zu 80% der Nettoausgaben bezuschusst.

Repose en paix Karl.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre

Ihr

Daniel M. Giel

De-Minimis: Erstattung von Ausgaben für Arbeitskleidung

Natürlich, Reifen sind irgendwie fast immer mit De-Minimis-Zuschüssen förderfähig und Fahrzeugzubehöranbieter sind oftmals branchen- und damit fördermittelaffin, so daß oftmals die verhältnismässig kleinen, aber regelmäßigen Investitionen beispielsweise in

  • Schuhe
  • Westen
  • Hosen
  • Jacken
  • Handschuhe
  • Brillen
  • Masken,

bezogen von branchenübergreifend tätigen Händlern, übersehen werden.

Andererseits ist Arbeitskleidung natürlich nicht pauschal förderfähig, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen zu verletzen, auch fahrlässig, kann schlimmstenfalls zu einem Verfahren wegen Subventionsbetrug gemäß § 264 Strafgesetzbuch führen (lesen Sie hierzu auch unseren Bericht über die Risiken fehlerhafter De-Minimis Anträge ) auch mit großem zeitlichen Abstand zu der Auszahlung des De-Minimis Zuschusses durch das BAG. Daneben, gerade bei Arbeitskleidung, gilt es alle zugehörigen Unterlagen – und das sind in diesem Falle weit mehr als nur die Rechnung für die Schuhe oder andere Arbeitskleidung –  die die Förderfähigkeit im Rahmen des Förderprogramm De-Minimis belegen, mindestens während der vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht jederzeit zugänglich aufzubewahren. Das BAG weist seit neuestem explizit auf seiner Internetseite auf die Mitwirkungspflichten bei den – nach Angaben des BAG – zufällig ermittelten Unternehmen, die vor Ort geprüft werden, hin. Diese Mitwirkungspflichten umfassen ausdrücklich die erforderlichen Unterlagen, somit nicht unbedingt nur Rechnung und Kontoauszug. Lesen Sie hierzu auch unsere 9 Tipps um der nächsten De-Minimis Prüfung des BAG in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen.

Nutzen Sie unseren täglich kündbaren De-Minimis Fördermittelservice zum Preis von 12,90 Euro je Monat und LKW, vervollständigen wir natürlich alle notwendigen Dokumente in Rücksprache mit Ihnen und für Sie und archivieren diese zusätzlich für die gesamte Dauer unserer Geschäftsbeziehung. Bei einer späteren Prüfung durch das BAG in Ihrem Hause stellen wir Ihnen diese auf Wunsch umgehend zum Abgleich mit Ihren Daten zur Verfügung und begleiten Sie selbstverständlich während der gesamten Prüfung. Informieren Sie sich hier über unseren Fördermittelservice oder nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf indem Sie auf diese Mail antworten. Wir freuen uns auf Sie!

Für welche Mitarbeiter und Inhaber ist Berufsbekleidung über das Programm De-Minimis förderfähig?

Arbeitskleidung beziehungsweise Berufsbekleidung – unter den unten genannten Bedingungen – ist ausschließlich für

  • Fahrer
  • Mitarbeiter die mit der Beladung von LKW beschäftigt sind
  • Disponenten

förderfähig. Das Förderprogramm De-Minimis des Bundesamtes für Güterverkehr dient der Förderung und Sicherheit im Zusammenhang mit Verkehren mit schweren Nutzfahrzeugen.

Sind Sie als Geschäftsführer einer Spedition oder eines Transportunternehmens zu keiner Zeit mit der Disposition Ihrer Fahrzeuge oder deren Beladung beschäftigt und fahren Sie LKW auch nicht selber, können Sie für sich angeschaffte Arbeitskleidung oder Berufsbekleidung nicht über das Förderprogramm De-Minimis bezuschussen lassen.

Was muss ich bei der Beantragung von De-Minimis Zuschüssen für Arbeitskleidung hinsichtlich der Tätigkeiten der Mitarbeiter noch berücksichtigen?

Aufwendungen für Arbeitskleidung und Berufsbekleidung für Fahrer, Ladepersonal und Disponenten sind nur dann förderfähig, wenn es sich um zusätzliche und überobligatorische Bekleidungsteile handelt. In dem Moment, in dem Sie einen De-Minimis Verwendungsnachweis über Arbeitskleidung einreichen, bestätigen Sie gegenüber dem BAG, daß es sich um eine solche überobligatorische Maßnahme handelt.

Im Umkehrschluss müssen Sie also vorher genau feststellen – und dies auch dauerhaft belegen können, siehe oben – daß die Kleidung für die jeweilige Tätigkeit des betreffenden Mitarbeiters nicht vorgeschrieben ist. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice, kennen Sie hierzu unsere Arbeitsplatzbeschreibungen, die wir für Sie recherchieren, erstellen und für die BAG Außenprüfungen vorhalten, sollten Sie noch keine in Ihrem Betrieb angelegt haben. Hierzu greifen Sie zunächst auf die einschlägigen rechtlichen Vorgaben zurück. Unseres Erachtens ist dies aber nicht hinreichend: Sollte im Gesetzestext für die betreffende Tätigkeit eine bestimmte Bekleidung/Sicherheitsausstattung nicht vorgeschrieben sein, kann das kein Freibrief sein. Im Gegenteil, müsste gerade dann recherchiert werden, ob die Berufsgenossenschaft oder andere Träger nicht Richtlinien erlassen haben. So können beispielsweise Sicherheitsschuhe für den einen Mitarbeiter überobligatorisch, für seinen Kollegen aber nicht sein.

Sie sehen, es macht spätestens mit der Eingabe des Verwendungsnachweises Sinn, diese Details für Dritte nachvollziehbar zu ordnen und aufzubewahren um sie bei einer Außenprüfung des BAG in einigen Jahren direkt griffbereit zu haben.

Welche Kleidungsstücke können über das De-Minimis Programm gefördert werden?

Das Bundesamt für Güterverkehr wie auch die De-Minimis-Richtlinie führen eine ausdrücklich unvollständige Liste, nach der Aufführung von Handschuhen, Hosen, Jacken und Sicherheitsschuhen (S1, S1P, S2, S3, S4, S5) gekennzeichnet mit “etc.”, an. Unseres Erachtens aus gutem Grund: Ein Schal fällt – sofern ihn nicht eine Stewardess trägt – eher selten unter den Begriff der Arbeitskleidung. Auch dient er unseren Mitarbeitern in der Regel zum Wärmen. Ich habe jedoch bei einer Spedition in Bayern, an einem dunklen Wintermorgen, die gesamte mit der Beladung von LKW beschäftigte Belegschaft bereits aus weiter Entfernung deutlich erkennen können. Sie trug Schals, die so intensiv reflektiert haben, daß sie weit mehr zur Erkennbarkeit und Sicherheit beitrugen, als es gewöhnliche Reflektoren auf einer Jacke taten. Insofern sind wir der Meinung, daß überobligatorische Arbeitskleidung und Berufsbekleidung für die drei Beschäftigtengruppen unter den oben genannten und gegebenenfalls vom BAG ergänzten Voraussetzungen förderfähig ist. Nutzen Sie unseren Fördermittelservice, stellen wir gerne vor einer bestimmten Investition eine verbindliche Anfrage an das BAG um die Förderfähigkeit abzustimmen.

Welche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Arbeitskleidung und Berufsbekleidung wird mit De-Minimis nicht bezuschusst?

Ein typisches Beispiel von Arbeitskleidung, die nicht über das De-Minimis-Programm gefördert wird, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Warnwesten. Ganz einfach deshalb, da deren Anschaffung vorgeschrieben ist und der Besitz die Sicherheit im Straßenverkehr nicht erhöhen würde.

Ebenso nicht förderfähig sind die Reinigungskosten für die überobligatorische Arbeitskleidung beziehungsweise Berufsbekleidung.

Beispiele für Arbeitskleidung aus der Praxis

Nehmen wir als Beispiel ein paar Narbenleder Winterhandschuhe: die sind für Ihre Fahrer wesentlich komfortabler, besser und deutlich sicherer bei Arbeiten am Fahrzeug oder an der Plane als die deutlich günstigeren “normalen” Arbeitshandschuhe.

(Apropos: Da könnte es einen Anbieter von Arbeitshandschuhen geben, der seine Handschuhe für 4,80 Euro verkauft, während es einen anderen geben könnte, der die gleichen Handschuhe für 7 Euro anbietet aber offensiv damit wirbt, daß es 80% Rückerstattung durch die Deminimis-Fördermittel gibt. Der Eigenanteil für seine Handschuhe belaufe sich dann auf nur noch 1,40 Euro! Als treuer Leser der Deminimis-Depesche haben Sie natürlich direkt erkannt, daß es in Wirklichkeit noch günstiger wäre die Handschuhe bei dem neutralen Händler für 4,80 Euro zu kaufen, ohne Deminimiswerbezampano der wie alles im Leben mitbezahlt wird, irgendwie, 3,84 Euro erstattet zu bekommen um sich dann über einen Eigenanteil von nur noch 0,96 Euro zu freuen. (Und ersetzen sie mal ein paar Handschuhe gegen eine Klimaanlage um das betriebswirtschaftliche Ausmaß eingepreister Subventionen zu erahnen. Erinnern Sie sich auch gelegentlich daran, wenn Sie Daten beispielsweise über das Baukindergeld lesen und Sie Baupreise für Einfamilienhäuser vergleichen.))

Für Ihren Mitarbeiter bedeuten diese Handschuhe ein hohes Maß an zusätzlicher Sicherheit. Wie alles, das qualitativ hochwertiger ist, sind auch diese Handschuhe teurer als die Standardhandschuhe. Vergleichen Sie jedoch Ihren Eigenanteil in Höhe von 20% mit dem Preis der Standardhandschuhe, die sie vielleicht selten oder noch gar nicht für die Deminimis-Förderung vorgesehen haben, stellen Sie fest, daß alle Seiten gewinnen.

Das gleiche gilt natürlich auch für Brillen und Masken. Teurer, dafür seltener in der Anschaffung, wird es dann bei der sonstigen Arbeitskleidung: Kleiden Sie Ihre Fahrer mit eigenen Hosen, Jacken und Pullovern ein, die möglichst noch besonderen Schutz oder mehr Sicherheit bieten, so sind auch diese Ausgaben förderfähig. Nebenbei: Ihr Firmenlogo in reflektierender Schrift auf uniformen, gut geschnittenen Arbeitsjacken erhöht die Sicherheit des Trägers erheblich. Nicht nur im Dunkeln.

Denken Sie aber auch bitte an Ihre Disponenten: Müssen diese zuweilen mal ihr Büro verlassen und zu ihren Fahrern raus oder auf die Ladeflächen schauen? Kleiden Sie diese gut, sicher und – wenn Sie schon einmal dabei sind – ebenfalls werbewirksam ein.

Haben Sie weitere Fragen zu den Themen dieses Newsletters oder zur De-Minimis-Förderung des BAG oder unserem Fördermittelservice ab 12,90 Euro? Sprechen Sie uns jederzeit an! Mehr zu unserem Dienstleistungsangebot für Ihr Unternehmen finden Sie darüber hinaus auf unserer Internetseite:
Digitalisierung in der Logistik
Transportunternehmen oder Spedition gründen
Planrechnungen und externes Controlling für Speditionen und Transportunternehmen
Restrukturierung und Sanierung von Transportunternehmen und Speditionen in der Krise
Businessplan für Transportunternehmen und Spedition

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Hunderte exemplarische Maßnahmen für die De-Minimis Förderperiode 2022, thematisch sortiert von Arbeitsschutzkleidung über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm des BAG in 2022 nutzen wollen.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

 

Und alle darüber hinausgehenden Informationen auf www.deminimis.info

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