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Deminimis Depesche: Warum gemietete Weihnachtssocken förderfähig sind – geleaste Schneemänner aber nicht

Als Kölner hat man relativ wenig mit Schnee und Kälte zu tun. Und als Kölner verinnerlicht man von der Grundschulzeit aus das Rheinische Grundgesetz. Auf dessen Artikel 3, “Et hätt noch emmer joot jejange” (Es ist bisher noch immer gut gegangen), berief sich vor einigen Jahren auch unsere Stadtverwaltung als es dann doch einmal hier schneite. Und wir Kölner feststellen mussten, daß diese Stadtverwaltung alles mögliche, nur kein Streusalz eingelagert hatte während der gesamte Straßenverkehr für Wochen zum Erliegen kam. Derweil sich die Kölner abwechselnd an Artikel 7 unseres Grundgesetzes, “Wat wells de maache?” (Was willst Du machen?), und da sie ja nun ohnehin nicht mehr fahren konnten, an Artikel 10 “Drinks de ejne met?” (Trinkst Du einen mit?), hielten.

Übrigens: Wichtige Informationen zum Förderprogramm De-Minimis 2019 des BAG finden Sie unter dem vorgenannten Link. Die aktuellen De-Minimis 2019 Termine unter dem weiteren, vorgenannten Link.

Als Unternehmer sind wir da alle weitsichtiger. Ist Ihr Firmensitz in Köln, haben Sie vermutlich inzwischen eine eigene Streusalzgrube hinter Ihrer Halle gegraben oder Raupenfahrzeuge bestellt, die Sie bei Temperaturen ab Null Grad innerstädtisch nutzen können. Zumindest bis das Dieselfahrverbot in wenigen Wochen in Kraft tritt. Wichtiger als sich um den Einfluss der Kälte auf Ihre Fahrzeuge zu kümmern, ist aber Ihre Mitarbeiter vor dieser Kälte zu schützen. Werfen wir in dieser De-Minimis-Depesche also einen Blick auf die Arbeitskleidung Ihrer Beschäftigten – und wie sich diese mit Deminimis-Fördermitteln verbinden lassen. Natürlich erhalten Sie auch die Antwort auf die aufgeworfene Frage, warum ein geleaster Schneemann leider im Rahmen des Deminimis Fördermittelprogramms des BAG nicht bezuschusst werden kann.

Arbeitskleidung wird im Rahmen des De-Minimis-Fördermittelprogramms mit 80% der Nettoausgaben bezuschusst, sofern die folgenden Bedingungen zutreffen:

  1. Die Arbeitskleidung ist für den betreffenden Mitarbeiter überobligatorisch, also nicht vorgeschrieben. Das ist genau dann der Fall, wenn in der zugehörigen Stellenbeschreibung diese Arbeitskleidung nicht aufgeführt ist. Beachten Sie, daß Sie bei einer Prüfung durch das BAG – die auch viele Jahre nach der Anschaffung stattfinden kann – nach einer solchen Stellenbeschreibung gefragt werden kann. Sollten Sie unseren De-Minimis-Fördermittelservice in Anspruch nehmen müssen Sie sich hierüber wie immer natürlich keine Gedanken machen. Stellenbeschreibungen sind natürlich in unserem Service inbegriffen, ebenso deren Archivierung.
  2. Es handelt sich bei dem Mitarbeiter, der diese Arbeitskleidung tragen wird, um einen Fahrer, um einen Mitarbeiter der in der Verladung tätig ist oder um einen Disponenten. Nur dann ist eine Deminimis-Förderung durch das BAG möglich.
  3. Es handelt sich um Arbeitsschutz- oder Berufsbekleidung. Eine gewöhnliche Jeanshose ist keines von beiden und somit im Rahmen des Deminimis-Fördermittelprogramms des BAG nicht förderfähig. Eine Jeanshose mit reflektierenden Streifen, damit der Mitarbeiter in der Dunkelheit aus der Entfernung erkannt werden kann, ist eine Arbeitsschutzhose und damit im Rahmen von Deminimis förderfähig. Ein warmer Parka, vielleicht in Signalfarben, mit Ihrem Firmenlogo auf dem Rücken, ist Berufsbekleidung und damit ebenfalls im Rahmen von Deminimis förderfähig.
  4. Die Arbeitskleidung wird gekauft, geleast oder gemietet. Ein Schal, den Ihre charmante Buchhalterin in ihrer Freizeit für den von ihr heimlich verehrten Fernfahrer in den Farben Ihres Unternehmens unentgeltlich strickt ist nicht im Rahmen des De-Minimis-Programms förderfähig.

Auch hier der wiederkehrende Hinweis: Legen Sie am besten rechtlich gültige Stellenbeschreibungen zugrunde. Seien Sie sicher, daß das BAG alles prüfen wird, auch einen einzelnen Handschuh. Intern durch den Einsatz zusätzlicher EDV, aber auch extern bei Ihnen vor Ort. Auch mit zeitlichem Abstand, Sie sind verpflichtet alle (!) zugehörigen Dokumente mindestens (!) 5 Jahre u.a. für die Zwecke einer Prüfung aufzubewahren. Fehlerhafte Deminimis Verwendungsnachweise können den Straftatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und sogar Einfluss auf die Gültigkeit Ihrer EU-Lizenz oder Ihrer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr haben. Strafbar macht sich auch, wer gegen die ihm auferlegten Mitteilungspflichten verstößt. Sie sollten sich mit diesen Mitteilungspflichten auch in Punkto Deminimis-geförderter Arbeitskleidung befassen. Als Unternehmer haften Sie auch dann, wenn Sie einen Dritten mit der Abwicklung der Deminimis-Fördermittel beauftragen und ihn bevollmächtigen – achten Sie in diesem Falle unbedingt auf eine juristische und/oder betriebswirtschaftliche Qualifikation aller mit Ihren Daten betrauten Personen, bei externen Dienstleistern, als auch in Ihrem Unternehmen um ein böses Erwachen in einigen Jahren zu vermeiden. Nehmen Sie dieses Thema niemals auf die leichte Schulter. Gehen Sie äußerst sorgfältig mit allen Nebenbestimmungen der Deminimis-Verordnung um und halten Sie sich peinlichst genau daran!

Prüfen wir also anhand dieser Vorgaben ein paar extrawarme Wollsocken mit Weihnachtsmotiven, die Sie vor wenigen Tagen für 11,90 Euro in einem Bekleidungsgeschäft gekauft und Ihrem Disponenten zum Nikolaustag auf seinen Schreibtisch gelegt haben auf ihre De-Minimis-Förderfähigkeit:

– In der Stellenbeschreibung Ihres Disponenten wird es keine Angaben über die Vorschrift bestimmte Socken zu tragen geben. Extrawarme Socken sind somit für Ihren Disponenten überobligatorisch, auch wenn er etliche Male bei tiefsten Temperaturen auf den Hof läuft um Papiere aus den Autos zu holen oder Tachos auszulesen. (1. Deminimis Bedingung erfüllt)

– Bei dem Disponenten handelt es sich um einen Mitarbeiter aus der genannten Gruppe von Mitarbeitern, die für eine De-Minimis Förderung von Arbeitskleidung in Betracht kommen. (2. Deminimis Bedingung erfüllt)

– Die extrawarmen Socken schützen Ihren Disponenten bei der Arbeit auf dem Hof. (3. Deminimis-Bedingung erfüllt)

– Sie haben die Weihnachtssocken gekauft. (4. Deminimis-Bedingung erfüllt)

Der Deminimis-Zuschuss errechnet sich somit wie folgt:

Kaufpreis extrawarme Weihnachtssocken: 11,90 Euro

somit Netto-Anschaffungskosten der extrawarmen Weihnachtssocken: 10,00 Euro

Zuwendungsfähige Ausgaben: 10 Euro

Deminimis-Zuschuss, 80%: 8 Euro

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter einfach nur mit extrawarmer Arbeitskleidung ausstatten ohne sich um Stellenbeschreibungen, Mitteilungspflichten und Stolpersteine Gedanken machen zu müssen: Nutzen Sie unseren täglich kündbaren Fördermittelservice für nur 12,90 Euro je Monat und förderfähigem Fahrzeug. In dem oben geschilderten Beispiel der extrawarmen Wollsocken würden Sie uns einfach nur den Kassenbeleg der Socken senden. Fertig. Um alles andere kümmern wir uns.Weitere Informationen zu unserem De-Minimis-Fördermittelservice erhalten Sie durch Klick auf das nachfolgende Banner:

Möchten Sie wissen, was sonst noch an Arbeitskleidung im Rahmen von Deminimis förderfähig ist, empfehlen wir Ihnen unser De-Minimis 2019 Handbuch mit über 350 förderfähigen Deminimis-Maßnahmen – vom Abfallbehälter bis zum Zwischenwandverschluss.

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Es bleibt die Frage nach dem geleasten Schneemann: Warum ist dieser nicht mit dem Deminimis-Fördermittelprogramm des BAG zu bezuschussen?

Selbsterstelle Schneemänner wären grundsätzlich förderfähig, wenn sie überobligatorisch sind (ist bei Schneemännern eigentlich immer der Fall) und beispielsweise die Sicherheit erhöhen würden. Man könnte Schneemänner mit Arbeitskleidung in Signalfarben ausstatten (die Arbeitskleidung ist in dem Fall nicht förderfähig, da ja der Schneemann kein Fahrer, Disponent oder Lagermitarbeiter ist) und ihn an besonders gefährliche Stellen im Betrieb setzen.

  1. Die Deminimis-Zweckbindungsfrist steht der Haltbarkeit des Schneemannes entgegen. Die Zeckbindungsfrist beträgt mindestens ein Jahr ab Herstellung des Weihnachtsmannes. Ich bin kein ideologischer Anhänger des Klimawandels, aber ich befürchte, der Schneemann hält nicht so lange.
  2. Da Sie keine finanzierende Bank finden, die Ihren selbsterstellten Schneemann besichert, wird das Leasing kompliziert. Aber wenn doch, müsste es im Rahmen der Deminimis-Förderung durch einen längerfristigen Vertrag abgebildet werden. Und dann sind wir wieder bei der Deminimis-Zweckbindungsfrist.

Bei allen Fragen zum Thema Deminimis-Fördermittel sprechen Sie mich gerne an. Möchten Sie unseren Fördermittelservice in Anspruch nehmen, antworten Sie einfach auf diese eMail. Informationen zu unseren Themen Digitalisierung in der LogistikTransportunternehmen gründenexternes Controlling für Unternehmen mit LKWRestrukturierung und Sanierung von Transportunternehmen und Businessplan für Transportunternehmen und Spedition finden Sie unter den jeweiligen Links.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Wochenausklang und ebenso schönen dritten Advent und verbleibe

Weitere und darüber hinausgehenden Informationen zu der Deminimis-Förderung finden Sie auf www.deminimis.info

Haben Sie Interesse an unserem Deminimis Fördermittelservice, antworten Sie gerne jederzeit auf diese eMail.

Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

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