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Mauterhöhung erfüllt den vorgegebenen Zweck nicht

„Wer durch die Mauterhöhung CO2 einsparen möchte, kann auch die Straßenbahn bitten, ihn direkt vor der Haustür abzusetzen.“

Die Politik, die sich Sorgen über die Effizienz von eFuels im Güterkraftverkehr macht, aber überall noch Faxe in den Behörden nutzt, tröstet die Transportunternehmen damit, daß die erhöhte Maut ja weiterberechnet werden könne. Wir sehen das anders.

Das Statement der Transportunion, deren Sprecher Daniel M. Giel, geschäftsführender Gesellschafter der auf die Beratung von Transportunternehmen spezialisierte Unternehmensberatung Die Speditionsexperten ist, zur Mauterhöhung:

ZUSAMMENFASSUNG

 

  1. Die Mauterhöhung wird den CO2-Ausstoß im Verkehr nicht beeinflussen
  2. Die Mauterhöhung wird auch mittelfristig keinen Einfluss auf die Anschaffung alternativ angetriebener LKW haben
  3. Die zusätzlichen Kosten durch die Mauterhöhung können alleine aus sachlogischen Gründen nicht auf die Auftraggeber umgelegt werden
  4. Die Mauterhöhung, die den Bürgern als Gewinn verkauft wird, belastet Geringverdiener überproportional

STANDPUNKT

In der Transportunion haben sich über 30 Transportunternehmen aus dem Dreieck Köln-Bonn-Troisdorf zusammengeschlossen. Mit insgesamt über 1.000 Beschäftigten und mehr als 600 LKW bewegen wir das Rheinland: Vom Bundesbüdchen bis zum Windrad. Als wirtschaftlich starke Unternehmen fühlen wir uns unserer Region und unserer Umwelt in besonderem Maße verpflichtet. Umwelt- und Klimaschutz liegen uns genauso am Herzen wie die Förderung unseres Städtedreiecks.

Wenn unser Land  in den letzten 20 Jahren von den hohen Einnahmen aus Steuern, Abgaben und später der LKW-Maut sichtbar profitiert hätte, gäbe es heute keine Diskussion über die LKW-Maut. Aber täglich zu sehen, daß unsere Infrastruktur nicht nur marode ist, sondern trotz Rekordeinnahmen weiter verfällt, ist schwer zu ertragen.

Die politische Diskussion, und auch die Berichterstattung zu der Mauterhöhung, beobachten wir deshalb sehr genau. Uns verblüfft die kognitive Dissonanz, der Selbstwiderspruch:

Politiker verkaufen uns als Gewinn, daß der kleine Mann in wenigen Monaten die höchsten Logistikaufschläge Europas auf seinen Einkauf bezahlen wird. Mautbedingte Aufschläge, die natürlich Geringverdiener überproportional belasten.

Aber genauso wenig wie das Klima „neutral“ sein kann, wird die Mauterhöhung zu einer Änderung der Emissionen führen. Ändern wird sich höchstens die Anzahl der ausländischen Kennzeichen auf unseren Autobahnen. Montiert an LKW und Zugmaschinen, deren Umwelt- und Sicherheitsstandards sich immer mehr von unserer Ausstattung unterscheidet. Oft gelenkt von Fahrern, die Stundenlöhne im einstelligen Eurobereich erhalten, bereinigt um die zukünftigen Mautkosten. Wenn sie denn überhaupt einen Lohn erhalten.

So lange die Politik bei der illegalen Kabotage wegschaut und illegale Transporte zulässt, führt jede Preiserhöhung auf der Straße nur zu einer Verschiebung der Wertschöpfung ins Ausland. Dem Packstück ist es egal, ob es von einem LKW mit Kölner oder Bonner Kennzeichen transportiert wurde. Oder einem aus Riga, Sofia oder Ankara. Dem Spediteur, der den Transport lediglich organisiert, im Allgemeinen auch. Lediglich die Kämmerer aus den Kommunen dürften bald merken, daß nur Transportunternehmen mit Sitz in der Region auch Steuern und Abgaben in der Region zahlen.

Hören wir die Vorschläge, Innenstädte mit dem Lastenrad zu versorgen, oder alles auf die Schiene zu bringen, denken wir gerne an den Philosophen Georg Hegel. Was er über Ideologien sagt, gilt hier frei auch für Teile der Verkehrspolitik: Wenn die Wirklichkeit mit der Ideologie kollidiert, umso schlimmer für die Wirklichkeit.

In einem einzigen Kaufhaus, an einem einzigen Samstag, werden rund 40 Tonnen Güter gekauft – und aus diesem herausgetragen. Diese müssen zuvor auch in das Kaufhaus gebracht werden. Unsere Innenstädte zeichnen sich noch durch Vielfalt aus – wir haben weit mehr als ein einziges Kaufhaus. Eine Belieferung per Lastenrad würde in Köln unter anderem den Abriss des Kölner Doms erfordern, um die Schneisen für die vielen Lastenradwege in die Schildergasse und Hohestraße für das tägliche Radvolumen zu schlagen. Und ebenso wie die KVB mit ihren Straßenbahnen an der Auslastungsgrenze ist (oder diese überschreitet), gibt es für die nächsten Monate so gut wie keine freien Zeitslots um Güter auf der Schiene zu transportieren. Denjenigen, die dann glauben, man könne diese kleine Unlogik der Mauterhöhung schnell durch den Bau neuer Schienen auffangen, empfehlen wir einen Blick in die CO2-Statistik Gleisbau zu werfen. Und den Realitätscheck in der Straßenbahn zu machen: Bitten Sie den Fahrer, Sie direkt zu Hause abzusetzen.

Die Antwort des Straßenbahnfahrers würde sich übrigens nicht ändern, selbst wenn eine Fußgängermaut eingeführt oder um 83% erhöht würde.

Bereits seit Jahren beschäftigen wir uns mit nachhaltiger Mobilität. Nur Freitags nicht in die Schule zu gehen war unseren Mitarbeitern und Inhabern zu wenig. Batterieelektrisch getriebene Nutzfahrzeuge sind Teil unserer Flotte und die ersten brennstoffzellengetriebenen LKW sind wichtiger Teil unserer Planung. Während die batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge aufgrund ihrer geringen Reichweite innerstädtisch eingesetzt werden, also ohnehin so gut wie keine mautpflichtigen Strecken befahren können, steht uns beim Wasserstoffantrieb für den mautpflichtigen Fernverkehr die Politik im Weg. Sie können brennstoffgetriebene LKW, deren Anschaffungskosten fünfmal so hoch sind wie die eine konventionellen Fahrzeugs, nur bei hoher politischer Planungssicherheit einsetzen. Diese gibt es aber spätestens seit der letzten Bundestagswahl nicht mehr: Zusagen für Förderprogramme aus dem Kabinett Merkel werden nicht gehalten, Planungen verschoben, politische Argumente durch Emotionen ersetzt. Im Förderprogramm De-Minimis wurden für kleine Unternehmen wichtige Kategorien wie die Arbeitskleidung und Ladungssicherung von der Bezuschussung ausgeschlossen, im für die alternativen LKW-Antriebe notwendigen Förderprogramm KSnI wartet man vergeblich auf den nächsten Förderaufruf. Das Argument, die Mauterhöhung fördert die Nutzung alternativer Antriebe, hinkt.

Diese Politik, die sich Sorgen über die Effizienz von eFuels im Güterkraftverkehr macht, aber überall noch Faxe in den Behörden nutzt, tröstet die Transportunternehmen nun damit, daß die Maut ja weiterberechnet werden könne. Selbst wenn das der Fall wäre, gilt dies nur für Lastkilometer. Rund ein Viertel der Mautkilometer resultiert aber aus Leertouren: Die Entladestelle liegt selten direkt neben der nächsten Beladestelle, wie es uns Politiker in Talkshows erklären. Und auch als Laie ist schnell verständlich, daß ein Milchfahrzeug keine Rückladung aus der Molkerei oder der Betonmischer von der Baustelle nicht Fenster zurücknehmen kann.

Bei einer Kostenstruktur, bei der rund ein Drittel der Gesamtkosten auf die variablen und abgabenbelasteten Kosten Maut und Diesel entfallen – und einer Umsatzrendite von oft weniger als 2% -, sind alleine die zusätzlichen 83% Mautaufschlag für die Leertouren ein existenzielles Risiko. Auch das Argument der Maut als durchlaufender Posten, der keine Auswirkung auf den Ertrag eines Frachtführers hat, ist Unsinn.

Wie gesagt, bei der Berichterstattung und der Diskussion um die Mauterhöhung müssen wir oft an den Philosophen Hegel denken: Wenn die Wirklichkeit mit der Ideologie kollidiert, umso schlimmer für die Wirklichkeit.

Daniel M. Giel, Sprecher der Transportunion e.V.

Geschäftsführender Geschäftsführer der Speditionsexperten


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15. Treffen der TransportunternehmerAm 28. September 2023 war es wieder soweit: Die Mitgliedsunternehmen der Transportunion und unsere Gäste haben sich zum traditionellen Treffen der Transportunternehmer bei der Spedition Johann Tombers zusammengefunden. Daniel M. Giel, Sprecher des Vorstands der Transportunion und geschäftsführender Gesellschafter der abagonia GmbH – Die Speditionsexperten, hat bei dieser Gelegenheit auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Mautverdopplung hingewiesen (Bild):

„Die Maut wird das grüne Wirtschaftswunder bei den Sanierern und Insolvenzverwaltern weiter befeuern. Ein kurzes Rechenexempel: Ein kleiner oder mittelständischer Frachtführer hat eine Umsatzrendite um die 2%. Ein Drittel der Gesamtkosten entfällt auf variable Kosten, das sind überwiegend Maut und Diesel. Der Anteil an Leerfahrten (von einer Entladestelle zur nächsten Beladestelle, bspw. nach Berlin mit vollem LKW hin (die konsumieren in Berlin) aber mit leerem LKW zurück (die stellen aber nichts her)) liegt bei rund 20%, im Bundesschnitt.

Selbst wenn der Frachtführer die Maut für Lastkilometer weiterberechnen könnte, was er nicht immer kann, bleibt er auf den zusätzlichen Kosten für diese Leerfahrten sitzen. Die Unternehmen werden also zwangsläufig ihre Kosten nicht mehr decken können – erste Banken sind schon beim Zurückfahren der Kontokorrentlinien. Eine Preiserhöhung über alle Touren, um diese Kosten aufzufangen, ist auch nicht möglich, weil der Preis im Fernverkehr durch osteuropäische Frachtführer gesetzt wird“, so Daniel Giel.

Einen Rückblick auf das 15. Treffen der Transportunternehmer der Transportunion gibt es hier.

 


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Bis zu 5.000 Euro Zuschuss für CO2-reduzierende Fahrzeugkomponenten, mehrere Komponenten je Fahrzeug möglich: Das Förderprogramm EMK für Energiemindernde Komponenten startet in wenigen Tagen. Wichtige Informationen haben wir in der aktuellen Ausgabe unserer De-Minimis Depesche für Sie zusammengestellt:

Förderprogramm Energiemindernde Komponenten (EMK) startet (deminimis.info)


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LKW Förderung: Neues, zusätzliches Förderprogramm für LKW und Trailer

Neben der Förderung von LKW über das Förderprogramm De-Minimis gab es während der Corona-Pandemie zwei weitere, überaus erfolgreiche LKW-Förderprogramme:

Beide Förderprogramme für LKW haben insbesondere diesen beiden Zielen gedient:

  1. Die Auslastung der Nutzfahrzeughersteller nicht zu sehr einbrechen zu lassen und alle damit verbundenen Arbeitsplätze abzusichern
  2. Den CO2-Ausstoß von LKW zu senken

Im zweiten Halbjahr wird ein weiteres LKW-Förderprogramm aufgelegt. Dieses wird Fahrzeugkomponenten am LKW fördern, die den CO2-Ausstoß mindern. Im Gegensatz zur LKW-Abwrackprämie aus dem Jahr 2021 ist kein Tausch eines alten Fahrzeugs notwendig um in Genuss der LKW-Förderung zu kommen.

Weitergehende Informationen zu dem Förderprogramm haben wir in der aktuellen Ausgabe unserer De-Minimis Depesche zusammengefasst. Unsere De-Minimis Depesche informiert Sie regelmäßig und kostenlos insbesondere zu den aktuellen Fördermöglichkeiten im Förderprogramm De-Minimis („Was wird gefördert?“). Sie können die De-Minimis-Depesche hier abonnieren.

Neues Förderprogramm 2023 für Trailer & Co.: Neuauflage ENF und ITT – De-Minimis Depesche: Der Blog zum Förderprogramm des BALM (deminimis.info)

 


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Wie wird 2023 für Speditionen und Frachtführer?

Diese Frage hat die Verkehrsrundschau in ihrer ersten Ausgabe thematisiert – und mit gut aufbereitet: Mit Simmen aus der verladenden Industrie, von Frachtführen und Daniel M. Giel – dem Geschäftsführer und Gründer der Speditionsexperten. Unserer Unternehmensberatung für Speditionen und Frachtführer.

Rezession? Fahrermangel?

Kommt eine Rezession oder kommen wir noch einmal drumherum – aber auch die gestörten Lieferketten und die hohe Inflation waren Themen des Interviews mit Daniel M. Giel.

Den gesamten Artikel stellen wir Ihnen hier bereit. Das gesamte Thema finden Sie in der genannten Ausgabe der Verkehrsrundschau.

Artikel Verkehrsrundschau 2023: Wie wird 2023 für Speditionen und Frachtführer?
Artikel Verkehrsrundschau 2023: Wie wird 2023 für Speditionen und Frachtführer?

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De-Minimis 2023 fällt in ein Jahr mit Rekordausgaben des Bundes. Obwohl das Budget des Förderprogramms De-Minimis in 2023 nahezu unverändert ist, gibt es erhebliche Kürzungen bei den De-Minimis Maßnahmen. (Die De-Minimis Termine zum Antragsstart De-Minimis finden Sie hiergrundlegende Informationen zu De-Minimis 2023 auch auf www.foerdermittel.fans.)

Eine besonders wichtige De-Minimis Maßnahme ist bei De-Minimis 2023 von den Kürzungen des De-Minimis Maßnahmenkatalogs betroffen: Die bisher als De-Minimis Maßnahme bezuschusste Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung. Diese hatte mit der Nummer 2.1 eine eigene Maßnahmenkategorie im De-Minimis Maßnahmenkatalog. Der De-Minimis Maßnahmenkatalog gibt Antworten auf die Frage: Was fördert De-Minimis?

De-Minimis 2023: De-Minimis Maßnahmenkategorie Arbeitskleidung (2.1) entfällt vollständig

Konkret führt der Wegfall der De-Minimis Maßnahmenkategorie 2.1 für Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung dazu, daß beispielsweise

  • Handschuhe (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
  • Sicherheitsschuhe (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
  • Arbeitshosen (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
  • Arbeitsjacken (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)

aber auch

  • Corona-Tests (seit Beginn der Corona Pandemie als De-Minimis Maßnahme förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)

nicht mehr im Förderprogramm De-Minimis förderfähig sind.

De-Minimis 2023 ohne Arbeitskleidung – jetzt erst recht besondere Vorsicht bei der Nutzung des Förderprogramms De-Minimis!

Grundsätzlich sind nur überobligatorische Maßnahmen im Förderprogramm De-Minimis förderfähig. Daran ändert sich auch bei De-Minimis 2023 nicht. Insofern ist die Abschaffung der De-Minimis Maßnahmenkategorie Arbeitskleidung auch eine Reaktion auf viel Missbrauch: In vielen Unternehmen, bei vielen Tätigkeiten ist bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben. Sie ist damit nie über De-Minimis förderfähig gewesen – auch lange vor De-Minimis 2023.

Auf der anderen Seite gibt es eine inflationär große Zahl von selbsternannten Fördermittelberatern, die weder über die rechtlichen Hintergründe verfügen, oftmals keine Gefahrgutausbildung haben und zum Teil nicht einmal die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr abgelegt haben. Diese schlossen Verträge mit Unternehmen, ohne sich überhaupt zu erkundigen, was transportiert wird. Es war abzusehen, daß etliche De-Minimis Verwendungsnachweise für Arbeitskleidung zu falschen De-Minimis Abrechnungsbescheiden geführt haben. Glücklicherweise sieht das Gesetz eine zehnjährige Verjährungsfrist vor, so daß nun rückwirkend die Auszahlungen für De-Minimis Zuschüsse für Arbeitskleidung zurückgefordert werden können. Aufgrund der De-Minimis Maßnahmenkategorie Angabe für Arbeitskleidung in den De-Minimis Verwendungsnachweises kann dies mindestens rückwirkend bis zur De-Minimis Förderperiode 2016 maschinell vorbereitet werden. Hier dürften sehr hohe Summen wieder zurück geholt werden.

Um so wichtiger ist es bei der Antragstellung und der gesamten Abwicklung des Förderprogramms De-Minimis genau hinzusehen, wen man – im Unternehmen oder außerhalb – damit beauftragt. Bei uns sind Sie natürlich auf der sicheren Seite: Jeder, der in unserem De-Minimis Fördermittelservice für Sie gegenüber der Bewilligungsbehörde unterschreibt, verfügt bei uns

  • über einen wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss (wir verstehen Unternehmen)
  • eine Gefahrgutausbildung und einen gültigen Gefahrgutbeauftragtennachweis (ohne diese können Sie keine Entscheidungen über die Förderfähigkeit bei De-Minimis treffen)
  • die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr oder eine Ausbildung als Speditionskaufmann (ohne diese können Sie auch viele De-Minimis Maßnahmen nicht hinsichtlich der Förderfähigkeit beurteilen)
  • jahrelange Berufserfahrung im Straßengüterverkehr (wir kennen die Transportbranche und sind gut vernetzt).

Nutzen Sie unser KnowHow für eine sichere und solide Abwicklung des Förderprogramms De-Minimis. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je Monat. Informieren Sie sich hier.

De-Minimis 2023 ohne Förderung von Arbeitskleidung: Weitere Informationen

Einen grundsätzlichen Überblick zu De-Minimis 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst:

De-Minimis 2023: Der wichtige Ausblick auf die Förderperiode De-Minimis 2023

Weitergehende Informationen zu De-Minimis 2023 ohne Förderung von Arbeitskleidung in unserer aktuellen De-Minimis Depesche:

De-Minimis 2023: Arbeitskleidung und Sicherheitsausstattung nicht mehr förderfähig – De-Minimis Depesche: Der Blog zum Förderprogramm des BAG (deminimis.info)

Wir wünschen Ihnen viele interessante Einblicke bei der Lektüre!

Ihre Speditionsexperten


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In wenigen Tagen beginnt die Förderperiode De-Minimis 2023. De-Minimis 2023 fällt in ein Jahr mit Rekordausgaben im Bundeshaushalt. Dennoch bleibt das Fördermittelbudget von De-Minimis 2023 nahezu unverändert – gute Nachrichten also. Eine kompakte Übersicht zu De-Minimis 2023 finden Sie übrigens auch hier: www.foerdermittel.fans.

Die Bewilligungsbehörde, das BAG, ändert indes in 2023 nicht nur ihren Namen in BALM. Das BAG bzw. BALM rüstet auch weiter bei der Betrugsprävention auf. Auch das ist gut. Schließlich können bis zu zehn Jahre rückwirkend De-Minimis Fördermittel für nicht korrekt abgerechnete De-Minimis Maßnahmen – insbesondere solche, die nicht im De-Minimis Maßnahmenkatalog standen – zurückgefordert werden. Da wird in den kommenden Monaten und Jahren also einiges zurück in die De-Minimis Fördertöpfe fließen. Auch hier: Wenn Sie sich die Frage stellen Was wird durch De-Minimis 2023 gefördert klicken Sie auf den vorangehenden Link. (Und wenn Sie bei De-Minimis 2023 auf Nummer sicher gehen wollen: Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je LKW und Monat.

Es ist also an der Zeit für den jährlichen Ausblick:

  • Wie wird De-Minimis 2023?
  • Worauf muss bei De-Minimis 2023 besonders geachtet werden?
  • Hat die Mauterhöhung ab Januar 2023 Einfluss auf De-Minimis 2023?
  • Welche Termine gelten für De-Minimis 2023?

All das haben wir in unserer aktuellen Ausgabe unserer De-Minimis Depesche für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hier:

De-Minimis 2023: Der wichtige Ausblick auf die Förderperiode De-Minimis 2023

Wir wünschen Ihnen viele interessante Einblicke bei der Lektüre!

Ihre Speditionsexperten

PS: Die De-Minimis Termine, auch für De-Minimis 2023, finden Sie natürlich stets auch auf unserer De-Minimis Termine Seite.


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Das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst die Ausgaben für die Nutzung von Frachtenbörsen mit bis zu 80% der Nettoausgaben: Frachtenbörsen vermeiden Leerfahrten, senken die Emissionen und stärken damit den Umweltschutz. Unternehmen, die das Förderprogramm De-Minimis nutzen können, profitieren also sowohl von einer besseren Auslastung ihrer LKW als auch von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gibt aber Fallstricke, die bei der Bezuschussung der Frachtenbörsen im Programm De-Minimis unbedingt zu beachten sind! (Lesen Sie hierzu auch stets unsere 9 Tipps, um der nächsten De-Minimis Prüfung ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen)

Den vollständigen Beitrag zur Förderung von Frachtenbörsen über das Programm De-Minimis lesen Sie hier.